Liebe Genoss:innen,
wir möchten euch transparent machen, dass wir einen Täter in unserer Organisation hatten. Wir wollen seine Taten benennen, und weiterhin unseren Umgang, sowie deren Entscheidungsgrundlage darlegen. Damit wollen wir einen Beitrag zu den Bemühungen leisten, das Schweigen zu brechen, welches jahrzehntelang zu Täterschaft innerhalb der „linken Szene“ herrschte.
Der sehr schwerwiegenden Tat, welche im Folgenden geschildert wird, geht eine längere Kontinuität an Fehlverhalten und Täterschaft voraus. Das ist zusätzlich begleitet von einer Vielzahl an Versäumnissen unserer Organisation, und nimmt somit einen besonderen Stellenwert für uns ein. Daher wollen wir sowohl das Geschehene als auch die daraus gezogenen Erkenntnisse öffentlich besprechen.
Dies ist nicht der erste Fall von Täterschaft innerhalb unserer Organisation, weshalb wir bereits eine gewisse Erfahrung im Umgang mit sexualisierter Gewalt innerhalb der eigenen Strukturen gemacht haben. In Vergangenheit haben wir als Reaktion auf Täterschaften in der Organisation unter anderem mehrere Täterkreise etabliert und betreut. Davon liefen einige erfolgreich, andere weniger.
Die Erfahrung innerhalb dieser Täterkreise sowie weitere praktische und theoretische Auseinandersetzungen mit der Thematik bilden die Grundlage der Analyse, welche wir nun präsentieren möchten. Obligatorisch betonen wir hierbei, dass dieser Text und die in ihm aufgeführte Analyse lediglich unseren jetzigen Diskussionsstand widerspiegeln und keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder universelle Richtigkeit für das vorliegende Thema erheben.
Zum Schluss des Textes möchten wir noch auf einige Fragestellungen eingehen, die uns im Laufe der Diskussion aufgekommen sind, und sich auf das Thema „Täterperspektive – Betroffenenperspektive“ fokussieren.
Was ist passiert?
Ein Genosse von RED hat während seiner aktiven Zeit in unserer Organisation im Zeitraum von ungefähr zwei Jahren in mehreren Situationen sexistisches Verhalten gezeigt und in mindestens drei Fällen sexualisierte Gewalt ausgeübt. Zur Formulierung benutzen wir im folgenden Text für ihn den fiktiven Platzhalter „A“, der nichts mit dem realen Namen der Person zu tun hat. Die Taten wurden erst nach und nach durch Netzwerke von Frauen zu uns herangetragen. Teilweise waren zu dem Zeitpunkt bereits erste Schritte zur Aufarbeitung von As Täterschaft in Gange. Im Folgenden werden die gesammelten Vorwürfe mehrerer betroffener Personen aufgelistet:
• Täterschutz
• Emotionales Abwenden unmittelbar nach dem Sex
• Physische sexualisierte Gewalt
• Vergewaltigung
Wir wollen jegliche Form sexualisierter Gewalt so klar es uns möglich ist benennen; um zu entmystifizieren und besprechbar zu machen. Damit wollen wir den Charakter und die gesellschaftliche Verwurzelung sexualisierter Gewalt enttarnen und angreifbar zu machen. Gleichwohl sind wir uns im Klaren, dass solche Labels zu simplifizierten Kategorisierungen beitragen können, welche den individuellen Taten nicht gerecht werden, und die Nachvollziehbarkeit des resultierenden, gewählten Umgangs erschweren können.
Zum ersten Vorwurf, dem Vorwurf des Täterschutzes:
Es wurde die Täterschaft eines Freundes von A bekannt und intern diskutiert. Der Vorwurf gegen den Freund war psychische Gewalt innerhalb eines patriarchalen Machtgefälles. Trotz der korrekt dargelegten Kritik einiger Genoss:innen stellte sich A schützend vor den Täter. Ebenfalls trat er weiterhin mit dem Täter bei öffentlichen Veranstaltungen auf. Er ging in keine kritische Auseinandersetzung mit dem Täter, und verharmloste die Täterschaft und die Taten in kontinuierlicher Manier.
Obwohl sich innerhalb unserer Organisation seit Jahren intensiv sowohl mit feministischen Themen als auch mit konkreten Täterschaften auseinandergesetzt wurde, erkannte A die grundlegende Struktur des Problems seines Denkens und Handelns in diesem Fall nicht an und schuf somit aktiv einen sicheren Raum für den Täter.
Die Vorwürfe 2. und 3. reihen sich ein in ein patriarchales Verhalten, bei dem A seine Bedürfnisse an erste Stelle stellte, dabei die der Sexualpartner:innen überging, grob missachtete und sie zu seiner Bedürfnisbefriedigung im Zustand großer Verletzlichkeit ausnutzte. A wurde von einer Betroffenen bereits kurz nach einem Vorfall auf die Inkonsenualität von physischer sexualisierter Gewalt sowie dessen politische Dimension aufmerksam gemacht und kritisiert. Dennoch folgten weitere Taten von A, darunter die erneute inkonsensuale physische und sexualisierte Gewalt gegenüber Sexualpartner:innen.
Aus den Taten, und vor allem aus dem aktiven Ignorieren der Kritik, dem inneren Leugnen ihrer Richtigkeit und der Wiederholung der Taten, lässt sich klar ableiten, dass bei A ein durch und durch patriarchales Verständnis von Sexualität vorherrscht, in dem FINTA*s lediglich als Objekte der Bedürfnisbefriedigung wahrgenommen werden.
Der jüngste Vorwurf der Vergewaltigung wird von uns als „sehr schwerwiegende Tat“ eingestuft. In der patriarchalen Gesellschaft bilden sich viele Männer ein, dass bereits der gemeinsame Aufenthalt in einem Schlafzimmer, oder das Teilen eines Schlafplatzes eine Einwilligung zum Sex durch den beiwohnenden Menschen bedeutet. Dies fußt auf einem omnipräsenten, männlichen Besitzanspruch, welcher gepaart mit der grotesken, durch bürgerliche Medien verbreiteten, Vorstellung, dass Frauen und Queers zum Sex gedrängt werden wollen, sehr häufig die ideologische Grundlage für sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen durch „linke Männer“ bildet. Unser Verständnis von Konsens kann im Patriarchat also nur auf „Ja heißt Ja“ (im Gegensatz zu „Nein heißt Nein“) beruhen. Und auf dieser Grundlage ist auch unsere Beurteilung zur Benennung des Tatbestandes der Vergewaltigung einzuordnen.
Fehler von RED im Umgang mit dem Täter
Vor Beginn der Aufarbeitung der Tatvorwürfe gegen A hatten Einzelpersonen bereits von Teilen der Taten (Emotionales Abwenden unmittelbar nach dem Sex, Physische sexualisierte Gewalt) erfahren. Sie hatten diese jedoch weder an die Ortsgruppe noch die Organisation weitergetragen, sondern – auch auf Wunsch der Betroffenen nach Stillschweigen hin – lediglich im „privaten Rahmen“ thematisiert und so Interventionen und Maßnahmen durch die Organisation zum Schutz von FINTA*s vor dem Täter verzögert. An den Versäumnissen der eingeweihten Genoss:innen zeigt sich ein mangelndes Verständnis von Genoss:innenschaftlichkeit – dem höchsten Gut des revolutionären Kollektivs – im Verhältnis zu Freundschaften außerhalb der politischen Organisation.
Wir ziehen hieraus die Konsequenz, dass, auch wenn wir den Bedürfnissen von Betroffenen einen äußerst hohen Stellenwert zusprechen, der Schutz von weiteren, potenziell gefährdeten Personen im Umfeld des Täters ebenfalls in hohem Maße Beachtung finden muss. Das bedeutet konkret, dass in bestimmten Fällen der Wunsch einer Betroffenen nach absoluter Geheimhaltung der Taten nicht berücksichtigt werden kann; auch wenn wir verstehen, dass dies die Ohnmachtserfahrung einer Betroffenen verstärken kann. Selbstverständlich ist dies individuell zu beurteilen und muss mit anderen Einschätzungen, insbesondere bezüglich der Frage nach Fortbestehen der Gefahr durch den Täter, abgewogen werden.
Weiterhin leiten wir ab, dass auch unsere Freundschaften politisch geführt werden müssen und es keine Loyalität mit Freund:innen zulasten unserer politischen Werte geben darf. Genoss:innen müssen über die Vorwürfe von Täterschaft – egal welches Schweregrades – informiert werden, damit ein kollektiver Umgang gefunden werden kann, welcher von den Genoss:innen dann auch in „privaten, freundschaftlichen“ Kontexten umsetzen werden soll.
Einen weiteren Punkt, den wir hier kritisch thematisieren wollen ist, dass auch A durch seine Stellung innerhalb der Struktur eine gewisse Immunität in Bezug auf den Vorwurf des Täterschutzes ermöglicht wurde, da seine Argumentationen und Meinungen von Teilen der damaligen Ortsgruppe fast unhinterfragt übernommen wurden. Informelle Hierarchien stellen, neben einem Mangel an feministischem Bewusstsein, eine der Hauptursachen für das Stillschweigen über sexualisierte Gewalt in der „linken Szene“ überhaupt dar. Diesem Machtgefüge versuchen wir nun seit einer Weile auf mehreren Ebenen entgegenzutreten. Hierbei sind die Wahlen zu demokratisch legitimierten Hierarchien, deren Kontrolle durch die Gesamtorganisation, sowie die Etablierung einer Kultur von Kritik und Selbstkritik als die bisher effektivsten Antworten zu nennen.
Ein letzter Kritikpunkt an uns selbst ist unsere Betrachtung des Täters als Individuum mit Einzeltaten, und nicht als Teil eines sozialen Geflechtes, und ein damit einhergehender Fokus auf den Täter, statt auf die Betroffenen sowie weitere mögliche Betroffene. Durch diese Betrachtungsweise wurde von uns die frühzeitige Kontaktierung der Partnerin von A verpasst, was zu einer erhöhten emotionalen Belastung und Gefährdung für diese führte. An dieser Stelle möchten wir uns erneut bei ihr für dieses fahrlässige Versäumnis entschuldigen. Gemessen an der Tatsache, dass die meisten sexualisierten Übergriffe in Partnerschaften stattfinden, wäre es unsere Verantwortung gewesen, die Partnerin als potenziell gefährdete Person als erste über die Tatvorwürfe zu informieren und Hilfe in der Bewältigung anzubieten.
Konsequenzen nach Bekanntwerden
Als direkte Maßnahme nach dem internen Öffentlich werden der ersten Vorwürfe (der physischen sexualisierten Gewalt) haben wir A aus unserer Struktur ausgeschlossen und uns mit den Betroffenen oder Strukturen, die für diese vermittelten, in Verbindung gesetzt, um unseren internen Umgang mit diesen abzustimmen. Nachdem uns die Tat der Vergewaltigung erst später bekannt wurde, mussten wir unseren Umgang neu diskutieren. Den daraus resultierenden Diskussionsstand möchten wir in den folgenden Kapiteln darstellen.
Zunächst haben wir den Bekanntenkreis von A über die Vergewaltigung informiert. Da der Täter über lange Zeit bei RED aktiv war und dadurch viele freundschaftliche Beziehungen existierten, wurde eine demokratisch legitimierte Kommission innerhalb der Gesamtorganisation gebildet, um die folgenden Einschätzungen und Konsequenzen auszuarbeiten.
Was ist unsere Einschätzung?
Wir kategorisieren die Gesamtheit der Taten als ein besonders schweres Vergehen. Dies ist für uns die höchste Einstufung von Taten patriarchaler Gewalt. In die Überlegungen hinsichtlich der Einstufung ist der Bewusstseinsstand des Täters miteinzubeziehen, da er schon lange in linken und kommunistischen Strukturen organisiert war, und in diesen feministische Bildung erfahren hatte.
Um unsere weitere Einschätzung der aktuellen Situation zu beschreiben, wollen wir zunächst die Basis unserer Information transparent machen. Seit Bekanntwerden der Taten, stehen bzw. standen wir im Austausch mit den Betroffenen bzw. deren Unterstützungs-Strukturen und mit verbliebenen engen Freund:innen von A, und später auch mit seiner Partnerin. Unser Kontakt mit A selbst beschränkte sich größtenteils und vor allem zuletzt auf einen schriftlichen Austausch.
Uns ist bewusst, dass wir dadurch kein vollständiges und unverzerrtes Bild der Entwicklung des Täters bekommen können. Ein großer Teil unserer Einschätzung basiert auf den (schriftlichen) Aussagen von A oder dem (als befangen anzunehmenden) Umfeld. Die abschließenden Einschätzungen haben wir jedoch in großteiliger Übereinstimmung in Absprache mit den Strukturen der Betroffenen getroffen.
Wir kommen zu dem Schluss, dass A seine Taten anerkennt. Dies macht er in Textnachrichten deutlich, in persönlichen Gesprächen nennt er sich selbst „Täter“, was ein kohärentes Bild zu den Beschreibungen seines Umfeldes zeichnet. Die Taten fanden wie oben beschrieben in einem bestimmten Zeitraum statt. Seit mehreren Monaten sind nun Verhaltensänderungen sichtbar: A führt Gespräche über seine Täterschaft im Freundeskreis und sucht sich professionelle Hilfe im Rahmen einer täterzentrierten Therapie (die auch Teil unserer Forderung ist). Auch können wir kein exzessives Konsumverhalten (was offenkundig sexistisches und gewaltvolles Verhalten begünstigt) mehr feststellen. Trotz des Ausschlusses aus unserer Organisation (und auch von anderen linken Orgas und von linken Veranstaltungen) pflegt er ein Umfeld, in dem sich Personen mit dem Anspruch an ein linkes und feministisches Bewusstsein befinden.
Unserer Einschätzung nach haben wir (noch) einen Einfluss auf ihn – können also positiv auf Verhaltensänderungen einwirken. Aus dem beschriebenem Verhalten bzw. seinem Umgang mit der Situation, seinen Lebensumständen und unserer gewissen Kontrolle über Konsequenzen, kommen wir zu dem Entschluss, dass von A aktuell genauso viel Gefahr ausgeht, wie von jedem anderen Mann.
Welche Ziele verfolgen wir?
Wir wollen im folgenden Abschnitt kurz darlegen, welche Ziele bei den Entscheidungen im Vordergrund standen, um diese Entscheidungen nachvollziehbarer zu machen.
Da die Betroffenen von uns keine direkten Formen der Unterstützung wünschten, umschloss unser Wirkraum den Täter und sein Umfeld, sowie uns als Organisation. Unsere Entscheidungen sind primär darauf ausgerichtet, weitere Taten von A, soweit es uns möglich ist, zu verhindern. Diese Prävention wollen wir erreichen, indem wir eine antipatriarchale Persönlichkeitsentwicklung bei A ermöglichen. Dem Täter Angst zu machen und diesen zu isolieren steht diesem Ziel unserer Einschätzung nach entgegen, da es höchstens performative Änderungen im Verhalten mit sich bringen würde, aber keine tiefgreifende Veränderung des Charakters bewirken wird.
Bei unserem Umgang mit der Täterschaft respektieren wir die Grenzen und Bedürfnisse der Betroffenen. Gleichzeitig können wir als politische Struktur unser Handeln nicht vollkommen auf persönliche Bedürfnisse ausrichten – wie oben bezüglich gewünschter Geheimhaltung bereits angerissen. Dennoch nehmen die Wünsche von Betroffenen oder durch die Tat bedingte, psychische Gefährdungen einen hohen Stellenwert in unseren Diskussionen und Entscheidungsfindungen ein. So ist es z.B. für uns indiskutabel, dass die Betroffenen vor ungewolltem Kontakt mit A geschützt werden. Letztendlich müssen wir unseren Umgang als Organisation anhand unserer kollektiven Einschätzung der individuellen Situation, aber auch anhand unserer Grundsätze festlegen.
Zusätzlich ist es uns wichtig, die Bedürfnisse von Frauen und generell aller nicht-cis-männlichen Personen in A’s persönlichem Umfeld im Blick zu behalten. Dazu gehörte vor allem seine Partnerin, aber auch enge Freund:innen. Mit diesen Personen sind wir in Kontakt bzw. sie bewegen sich in unserem Umfeld oderkönnen uns jederzeit kontaktieren.
Innerhalb von (vor allem männlichen) Freundschaften mit A soll mit dem Tabu gebrochen und die Täterschaft aufgearbeitet werden. Wir dürfen den Täter nicht als Individuum betrachten, das losgelöst von sozialen Zusammenhängen handelt. Kritische Freundschaften, in denen Fehlverhalten nicht einfach verdrängt wird, können generell dazu beitragen, uns persönlich und kollektiv weiterzuentwickeln. Somit können sie auch als Prävention gegen sexualisierte Gewalt wirken.
Die meisten von uns waren lange Zeit gemeinsam mit A organisiert und haben trotz den teils engen Beziehungen zu A den Charakter der Handlungen von A gegenüber Frauen nicht erkannt und ausreichend kritisiert. Durch die eigene Beteiligung an und Verstrickung mit dem Fehlverhalten der Organisation sind einige unserer Mitglieder befangen. Diese Befangenheit muss von uns im Aufarbeitungsprozess mitgedacht, erkannt und reflektiert werden.
Unsere Forderungen und Konsequenzen
Als Antwort auf die Taten wurde der Täter direkt und dauerhaft aus unserer Organisation ausgeschlossen. Darüber hinaus haben wir ein generelles Organisationsverbot ausgesprochen. Für einen gemeinsamen und solidarischen Kampf gegen Unterdrückung ist gegenseitiges Vertrauen unerlässlich, welches der Täter durch sein Verhalten zerstört hat. Seine Beteiligung an struktureller Gewalt und das Fehlen von Offenheit und Transparenz in Bezug auf seine Taten machen eine weitere Zusammenarbeit in einer Organisation unmöglich.
Ein weiterer wesentlicher Schritt ist der Ausschluss des Täters aus linken Räumen und von linken Veranstaltungen. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die betroffenen Personen keinen ungewollten Kontakt erleben müssen. Die Sicherheit und das Wohlergehen der Betroffenen haben hier höchste Priorität.
Dem Täter wurde die Forderung gestellt, Räume, in denen sich Betroffene potenziell bewegen, zu meiden. Wir haben zwar nur begrenzt Einfluss auf öffentliche Räume (z.B. Bahnhöfe), jedoch fordern wir vom Täter ein, auch an solchen eine Distanz zu wahren. Jeglicher Kontakt zu den Betroffenen ist – in Absprache mit diesen – untersagt und darf nur über die dafür eingerichtete Täterkommission erfolgen.
Zusätzlich dazu wurde der Täter dazu angehalten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unsere Organisation verfügt nicht über die nötigen professionellen Kenntnisse, Erfahrungen und Kapazitäten auf eine allumfassende Verhaltensänderung hinzuwirken. Es ist unabdingbar, dass der Täter seine Taten in der Therapie anspricht und sich mit ihnen auseinandersetzt. Jedoch wollen wir festhalten, dass die Therapie nicht der Wiedergutmachung, sondern der persönlichen Auseinandersetzung mit den begangenen Taten dient. Auch müssen wir uns im Klaren darüber sein, dass ein relevanter Teil der anzutreffenden Therapeut:innen und Therapien einer Reproduktion bürgerlicher Ideologie verschrieben sind oder auf diesen fußen, und so mindestens teilweise unseren Zielen einer revolutionären Persönlichkeitsentwicklung entgegenwirken können.
Neben der professionellen Hilfe werden regelmäßig Rechenschaftsberichte eingefordert werden, die den aktuellen Stand und die Reflexion des Täters darstellen sollen. Diese Berichte werden eigenständig von ihm an die Kommission übermittelt.
Zuletzt soll der Täter verpflichtet werden, an Organisationen zu spenden, oder Organisationen in relevantem Ausmaß strukturell zu unterstützten, welche sich für Betroffene sexualisierter Gewalt einsetzen. Wir werden die konkrete(n) Organisation(en) vorgeben.
Weitere mögliche Konsequenzen, die diskutiert wurden, wir aber aktuell nicht für sinnvoll halten:
Es wird von uns keinen Täterkreis geben. Prinzipiell sehen wir es als richtig an, diskriminierendes Fehlverhalten mit Täterkreisen aufzuarbeiten und damit eine ehrliche und langfristige Charakteränderung zu begünstigen. In diesem Fall sehen wir uns jedoch, aufgrund der Schwere der Taten, sowie ihrer langen Historie, nicht imstande einen den Umständen und unseren Ansprüchen gerecht werdenden Prozess der Transformation zu etablieren oder zu betreuen. Hierfür haben wir weder die erforderliche psychologische Ausbildung, noch die benötigten Kapazitäten. Zudem wollen wir keine falsche Hoffnung auf eine Rehabilitierung in linken Strukturen säen, da diese unserer Ansicht nach in diesem Fall nicht – auch nicht durch einen Täterkreis – (innerhalb der nächsten Jahrzehnte) stattfinden können wird.
Wir setzen uns für keine soziale Isolation des Täters ein. Diese würde gleich mehreren unserer Ziele widersprechen. Dies soll eine zusätzliche emotionale Belastung von Frauen in A’s Umfeld abfangen. Weiterhin möchten wir darauf hinwirken, dass auch männliche Genossen lernen, emotionale Arbeit in ihren (männlichen) Freundschaften zu leisten und dabei einen Umgang mit dem patriarchalen Verhalten von A zu finden. Beides würde durch eine Kontaktsperre verhindert werden. Zudem möchten wir eine Verbindung zu ihm beibehalten, um einerseits auf ihn einwirken zu können und andererseits den Prozess der Aufarbeitung überwachen zu können. Wir sehen allerdings auch die Gefahr hinsichtlich eines möglichen Täterschutzes, da Kontakt zumeist in Form informeller Treffen stattfinden wird, und diese nur schwer kontrollierbar sind.
Um Täterschutz innerhalb unserer Organisation zu verhindern haben wir daher folgende Herangehensweise: Bei freundschaftlichen Treffen mit A werden wir Transparenz zu den Inhalten der Treffen fordern und haben als Hilfestellung hierfür einen Gesprächsleitfaden entwickelt. Damit möchten wir das Bewusstsein für die Ausmaße der Taten schärfen, um aus dem Umgang mit dem Täter und der Täterschaft zu lernen.
Wir werden keinen Outcall verfassen, da wir derzeit von A – wie oben beschrieben – keine größere Gefahr für FINTA*s (als von jedem anderen Mann) ausgehen sehen und sich A auch seit seinem Ausschluss aus unserer Organisation intensiv mit seinen Taten und seinem patriarchalem Selbst auseinandersetzt.
Ein Outcall würde unserer Einschätzung nach lediglich eine zusätzliche psychische Destabilisierung des Täters begünstigt, welche eine tiefgehende Auseinandersetzung mit seiner Selbst akut nicht begünstigen, die Flucht des Täters in nicht-linke Kreise jedoch befördern würde. Durch eine eventuell daraus folgende Tabuisierung würde auch eine Aufarbeitung innerhalb der Freundschaften erschwert, und in letzter Konsequenz verunmöglicht. Wir sehen also, dass wir durch einen (in seiner Reichweite per se beschränkten) Outcall unseren Handlungsspielraum verlieren würden und A – im schlimmsten Fall – unkontrolliert sein patriarchales Verhalten fortsetzen würde.
Um die Durchsetzung des verhängten Organisationsverbotes zu gewährleisten, möchten wir kommunizieren, dass jederzeit die Möglichkeit besteht uns zu kontaktieren, um im sicheren Rahmen an weitere Informationen zu gelangen. Wir haben als verringerten Outcall vor Monaten bereits das persönliche Umfeld von A, sowie das Umfeld unserer Organisation informiert. Auch werden wir weiterhin dafür Sorge tragen, dass Menschen und Strukturen, die Kontakt zu A haben oder in diesen treten, die Informationen zu seinen Taten sowie dem Imperativ einer antipatriarchalen Transformation zur Verfügung gestellt bekommen.
Klar ist, dass mit diesem Statement die Täterschaft nicht „vom Tisch“ ist. Wenn der Täter sich nicht an unsere Auflagen hält oder weitere Taten begeht, wird eine Neueinschätzung stattfinden, wobei mit weiteren, bisher abgelehnten Konsequenzen zu rechnen ist.
Täterperspektive – Betroffenenperspektive
Uns ist bewusst, dass sich – durch unseren Handlungsspielraum bedingt – unsere Entscheidungen hauptsächlich auf den Täter beziehen – wir also eher die „Täterperspektive“ eingenommen haben. Dazu möchten wir einige Überlegungen teilen:
Als kommunistische Organisation, in der der feministische Kampf ein fester Bestandteil unseres Denkens und unserer politischen Arbeit ist, müssen wir uns natürlich die Frage stellen, wie es sein kann, dass sich jemand in unseren Reihen politisch beheimatet fühlt, ohne es als Widerspruch zu betrachten, im sogenannten „Privaten“ entgegengesetzt unserer Ideen und Ideale grob antifeministisch und sexistisch zu handeln.
Die fehlende Thematisierung der Taten durch Genoss:innen innerhalb der Ortsgruppe verdeutlicht, dass feministische Praxis nicht nur von A, sondern auch von anderen Genoss:innen vernachlässigt wurde und in Teilen der Struktur eine mangelhafte Umsetzung von feministischer Praxis, was in Teilen nur durch einen Mangel an feministischem Bewusstsein erklärt werden kann, vorherrscht.
Aufgrund dieser Tatsachen sehen wir unsere Aufgabe darin, uns mit dem Täter und der Dynamik, in der die Taten verübt werden konnten, selbstkritisch auseinanderzusetzen. Das beinhaltet zum einen die antipatriarchale Persönlichkeitsentwicklung des Täters im Rahmen unserer Möglichkeiten zu gewährleisten, zum anderen die Genoss:innen innerhalb unserer Organisation dahingehend zu schärfen, was Genoss:innenschaftlichkeit bedeutet, wie Kritik und Selbstkritik zu praktizieren ist und wie der feministische Umgang mit patriarchalem Verhalten und insbesondere sexualisierter Gewalt aussehen kann und muss.
Dem zugrunde liegt unser dialektisches Menschenbild, also die Überzeugung, dass sich Menschen und (soziale) Strukturen verändern können und werden.Sich in dieser Formung nicht von der bürgerlichen Ideologie manipulieren zu lassen, trotz widriger Umstände ehrlich mit Genoss:innen und sich selbst zu sein, und den Sozialismus als den Weg zur Selbstbefreiung der Menschheit im Blick zu behalten, stellen unserer Meinung nach die größten Herausforderungen in diesem Prozess dar.
Und damit erklärt sich, dass – neben dem Täter – unser Hauptaugenmerk zum einen der Suche eines strategischen Umgangs mit Täterschaft generell, um nachhaltige Veränderungen in unserer Organisation in Richtung einer offensiveren, feministischen Praxis einzuleiten, und zum anderen einer kollektiven Auseinandersetzung mit revolutionärer Persönlichkeitsentwicklung galt.
Im Zuge dessen wurde uns jedoch – wie erwähnt – auch klar, dass wir dadurch nicht immer die „Betroffenenperspektive“ gesehen hatten. Individuelle Bedürfnisse von Betroffenen fragten wir zwar ab und versuchten sie im Blick zu behalten und mit einzubeziehen, konnten aber darüber hinaus keine ganzheitliche Strategie zum Umgang mit Betroffenen – im Gegensatz zum Umgang mit Tätern – entwickeln. Für uns war klar, dass wir solidarisch mit Betroffenen sein müssen, welche politische Linie aus diesem Verständnis folgt, konnte jedoch nicht weiter festgelegt werden und muss von uns in zukünftigen Prozessen nachgeholt werden.
Die in diesem Prozess gemachten Fehler, aber auch die – unserer Ansicht nach – richtigen Konsequenzen werden in Zukunft Einfluss auf unser Denken und unsere Arbeit nehmen, wobei ihre Richtigkeit noch geprüft werden muss. Dadurch soll sowohl uns als auch anderen die Entwicklung praktischer Lehren für den politischen Umgang mit sexualisierter Gewalt in oder aus den eigenen Reihen ermöglicht werden.