Bewährungsstrafe für Antifaschisten

Heute wurde in Mainz ein Antifaschist zu einem 1 Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, sich vor knapp drei Jahren an den Protesten gegen die Neue Stärke Parei beteiligt zu haben.

Der Staat holt zum nächsten Schlag gegen den antifaschistischen Widerstand des 16.07.2022 aus. Am Montag dem 07.04.2025, knapp drei Jahre nach den Protesten, stand erneut ein Antifaschist vor dem Amtsgericht Mainz. Ihm wurde ein bunter Blumenstrauß an Taten, wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte gefährliche Körperverletzung und besonders schwerer Landfriedensbruch in Zusammenhang mit den Geschehnissen rund um die erfolgreiche Blockade eines Neonaziaufmarsches im Rahmen der Kampagne „Rechte Kampfkultur entwaffnen“ vorgeworfen, um auch ja ein Urteil zu erreichen.

Am 16.07.2022 wurde durch Blockadeaktionen von über 3000 Antifaschist*innen ein Aufmarsch der Neonazistischen „Neue Stärke“ Partei verhindert. Diese erfolgreiche Aktion hat maßgeblich zu der späteren Auflösung der NSP beigetragen. An dem Tag selbst kam es bereits zu heftigen Angriffen durch die Repressionsbehörden, welche sich im Nachgang in Form von Hausdurchsuchungen, Öffentlichkeitsfahndungen und Anklagen verschärft haben. Die heutige Verhandlung und das Urteil von 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer hohen Strafzahlung untermauern ein weiteres Mal, auf welcher Seite der Staat und die Repressionsbehörden im Kampf gegen Rechts stehen.

Dies zeigt auch der Ablauf des Prozesses selbst. Bereits vor Beginn der Verhandlung mussten alle Zuschauer:innen eine extrem gründliche Eingangskontrolle über sich ergehen lassen und aufgrund einer polizeilichen Anordnung sowohl Handys als auch Personalausweise abgeben. Dadurch wurde hier erneut antifaschistisches Engagement kriminalisiert und solidarische Zuschauer:innen von den staatlichen Behörden schikaniert. Fern von Rechtsstaatlichkeit wurden zusätzlich zu dieser Vorverurteilung die Forderungen der Staatanwaltschaft zum Strafmaß erneut komplett übernommen, und das trotz widersprüchlicher und unergiebiger Zeugenaussagen, keiner eindeutigen Beweislage und vielen ungeklärten Fragen. „Empörend und unverschämt“ waren somit nicht die Unmutsverkündungen im Saal angesichts des Urteils, sondern eben dieses selbst.

Alles in allem ist dieser Prozess und die gesamte Repressionswelle gegen die Antifaschist:innen des 16.07.2022 exemplarisch dafür, dass wir uns im Kampf gegen den Faschismus auf den Staat nicht verlassen können und diesen selbst organisieren und durchführen müssen. Getroffen hat es wie so oft einen, gemeint sind wir aber alle. Deshalb gilt es, unsere Solidarität unter Beweis zu stellen, was vor dem Amtsgericht eindrücklich geschah. Der Prozess wurde durch eine Solidaritätskundgebung begleitet, welche mit etwa 40 Menschen, mehreren Redebeiträgen und einem deutlichen Außenbild ein klares Zeichen setzte.

Auch im Angesicht massiver Repression lassen wir uns nicht einschüchtern; keine:r bleibt allein. In diesem Sinne werden wir den Genossen weiterhin tatkräftig unterstützen und laden alle denen es möglich ist dazu ein, sich durch eine Spende an den Prozesskosten zu beteiligen.

Diese Solidarität gilt es auch bei den weiteren, kommenden Prozessen dieses Jahr hochzuhalten und gemeinsam gegen ihre Repression einzustehen. Auf weitere Prozessbegleitungen wird hier und auf Instagram bei @rkkentwaffnen rechtzeitig hingewiesen. Bleibt aufmerksam und kommt vorbei!

Wir sagen:
Gegen ihre Repression!
Gegen jeden Angriff auf antifaschistischen Widerstand!
Wir lassen die Betroffenen nicht allein!

Spendenkonto:

Rote Hlfe e.V. Ortsgruppe Mainz
IBAN: DE98 4306 0967 4007 2383 19
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: rkkentwaffnen