Vom 01. März 2022 bis zum 31. Mai 2022 stehen erneut die Betriebsratswahlen in Deutschland an, welche alle 4 Jahre stattfinden. Es wird die Vertretung der Arbeiter:innen gewählt, die sich für die betrieblichen Interessen der Belegschaft einsetzen sollen. Unter anderem muss auch 10 Wochen vor der Betriebsratswahl der Wahlvorstand, bestehend aus 3 Personen, gewählt oder bestimmt werden. Die Betriebsratswahlen sollen insbesondere das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter:innen sichern und ermöglichen.
Die diesjährigen Wahlen haben eine besondere Bedeutung, denn mit der Corona-Pandemie hat sich die Wirtschaftskrise massiv verschärft. Am stärksten betroffen von den Folgen sind die Arbeiter:innen, die willkürliche Entlassungen, Lohnkürzungen oder Kurzarbeitergelder hinnehmen mussten. Mit jedem Tag bangen nun viele Menschen um ihre Existenz. Das bedeutet, dass wir die nächsten 4 Jahre vor einer dunklen Zukunft, der damit einhergehenden Existenzangst und der Gefahr einer immer stärkeren Ausbeutung stehen werden. Aus diesem Grund können wir mit Sicherheit von noch mehr Abstrichen und Beschränkungen bezüglich der Arbeiter:innenrechte ausgehen. Wir haben schon in den letzten Jahren sehen können, dass die Profitinteressen der Unternehmen die höchste Priorität haben. Während sich die Konzernspitzen Millionen oder Milliarden Euros von Gewinn einsteckten, wurde von wirtschaftlichen Einbußen gesprochen. Belegschaften wurden drastisch reduziert und jahrelange Mitarbeiter:innen gekündigt. Der „Klassenkampf von oben“ wird immer härter geführt und die Unzufriedenheit und die Wut darüber werden immer lauter. Die Stimmen der Arbeiter:innen müssen endlich Gehör finden! Fraglich ist jedoch, ob mit der Wahl des Betriebsrats eine wirkliche Interessenvertretung erfolgt und inwieweit die Arbeiter:innen mitbestimmen und für ihre Rechte einstehen können. Betriebsratsmitglieder hegen häufig gute Kontakte zu den Chefs und entfernen sich dadurch immer mehr von den eigentlichen Problemen der Arbeiter:innen. Zudem ist der Betriebsrat per Betriebsverfassungsgesetz zur „Friedenspflicht“, „Schweigepflicht“ und zur „vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber“ gezwungen, sodass wir keine vergeblichen Hoffnungen in dessen Macht setzen. Es fehlt in den Betrieben an einer basisdemokratischen Organisierung unter den Arbeiter:innen, sodass die gewählten Betriebsratsmitglieder nicht aus dieser Organisierung heraus handeln. Immer mehr entfernen sie sich dadurch von ihrer kämpferischen Haltung und der eigentlichen Aufgabe: Die Rechte der Arbeiter:innen mit allen Mitteln einfordern und gegen jegliche Angriffe auf diese Rechte Widerstand leisten. Diese Betriebsratswahlen tragen aufgrund der sich immer weiter vertiefenden Krise eine große Bedeutung. Aus diesem Grund rufen wir alle Arbeiter:innen in den Betrieben dazu auf, sich entschlossen und kämpferisch gegen die Angriffe der Konzernspitzen zu stellen und hierfür alle Mittel zu nutzen. Zudem fordern wir klare basisdemokratische Organisation innerhalb der Betriebe, um eine wirkliche Interessenvertretung schaffen zu können. Nur so können die Betriebsräte ihre eigentliche Funktion verwirklichen und die hart erkämpften Rechte einfordern.
Es gilt also diese Rechte zu verteidigen und bestenfalls auszubauen. Gleichzeitig müssen wir darauf hinweisen, dass spätestens am Werkstor der Arbeitsstätten bzw. beim Einschalten des Arbeits-PCs die liberale Erzählung von Freiheit und Gleichheit endet; hier beginnt die Willkür und Diktatur des Kapitals, dessen strukturelle Herrschaft auch von einigen hinzumontierten Mitbestimmungsrechten der Arbeiter:innen nicht angetastet wird. So notwendig diese Rechte auch sind, so unzureichend sind sie im Hinblick auf unser Ziel der umfassenden Befreiung der Menschen aus dem kapitalistischen System und der echten Demokratisierung der Wirtschaft durch Überführung der Produktionsmittel, also z.B Maschinen, Fabriken und Rohstoffe, in die Hände der Gesellschaft.
Wir sagen: Basisdemokratie in den Betrieben, statt Diktatur der Bourgeoisie! Produktionsmittel vergesellschaften!